AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschätfsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse der digimago GmbH erfolgen, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss, Ausführungsunterlagen

1. Das Angebot der digimago GmbH richtet sich nicht an den privaten Endverbraucher.

2. Alle Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder Abmessungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Ein Vertrag kommt nur durch förmliche Auftragsbestätigung durch die digimago GmbH zustande.

4. Sämtliche Rechte an und aus Ausführungsunterlagen liegen bei der digimago GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsunterlagen.

 

3. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für die digimago GmbH unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Lieferdaten sind Richtzeitpunkte und setzen den

Erhalt aller notwendigen und vom Kunden zu liefernden Informationen, Unterlagen und Beistellteile voraus.

2. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, dass der digimago GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommt der Kunde – gleich aus welchen Gründen – seiner Verpflichtung zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß nach, ist die digimago GmbH berechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

3. Eine als verbindlich vereinbarte Frist gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn der Liefergegenstand innerhalb der vereinbarten Lieferzeit an eine zur Versendung bestimmte Person übergeben wird, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht von der digimago GmbH zu vertreten sind, verzögert wird,
b) bei Lieferung mit Aufstellung und Montage, sobald diese erfolgt ist.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer der digimago GmbH.
Insbesondere dann, wenn die digimago GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Zulieferer nicht beliefert wird, ist die digimago GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

5. Alle unvorhersehbaren und von der digimago GmbH unverschuldeten Ereignisse oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verzögern, insbesondere Streiks,Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen im Betrieb der digimago GmbH oder im Betrieb eines Vorlieferanten, unvermeidbare Rohstoffverknappungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen die digimago GmbH, nach Mitteilung des Hindernisses an den Kunden die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine seitens des Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstreicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

6. Die digimago GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

7. Verzug der digimago GmbH tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen lässt.

 

4. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands geht bei Verträgen über Lieferungen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager der digimago GmbH verlässt.

2. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen Liefergegenstand nicht an oder wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die digimago GmbH ist in diesen Fällen unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat der Verzögerung Lagergeld in Höhe von 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Vertragswertes vom Kunden zu verlangen, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager der digimago GmbH zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung und des im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatzes.

2. Bei verbindlicher Bestellung ist in der Regel eine Anzahlung in Höhe eines Drittels des Auftragswertes fällig. Die Restzahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht. Zahlungsfristen sind gewahrt, wenn die digimago GmbH über die Zahlung verfügen kann (Gutschrift auf dem Konto der digimago GmbH, Einlösung von Schecks).

3. Gerät der Kunde in Verzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zur Zahlung an die digimago GmbH fällig.

4. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach oder steht der digimago GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Absatz 1 BGB zu, werden alle noch offenen Forderungen der digimago GmbH gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.

5. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten und unbestrittenen Forderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und etwaiger Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken, die der digimago GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Kunden zustehen, werden der digimago GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach Wahl der digimago GmbH freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen der digimago GmbH gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Alle Liefergegenstände bleiben Eigentum der digimago GmbH (nachstehend „Vorbehaltsware“). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für die digimago GmbH als Hersteller, ohne dass die digimago GmbH hieraus verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder sonst wie mit anderen der digimago GmbH nicht gehörenden beweglichen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die digimago GmbH das Miteigentum an der neuen Sache.

3. Hat der Kunde mit der digimago GmbH eine Vereinbarung als Wiederverkäufer getroffen, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, der digimago GmbH gegenüber nicht in Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zu anderen Verfügungen (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc.) über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an die digimago GmbH ab (soweit der digimago GmbH lediglich Miteigentum an der Vorbehaltsware zusteht: anteilig in Höhe des Miteigentumsanteils).
Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen widerruflich ermächtigt. Die digimago GmbH ist berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der digimago GmbH die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für die digimago GmbH unentgeltlich. Er hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten zu versichern. Bei Pfändung aufgrund gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde die digimago GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, dem Eingriff zu widersprechen und auf das (Mit-)Eigentum der digimago GmbH hinzuweisen. Die Kosten für die Abwendung des Eingriffs trägt der Kunde.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die digimago GmbH berechtigt, sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde. Dazu ist die digimago GmbH – oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen – auch berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und gegebenenfalls eine Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen. Die Geltendmachung dieser Rechte, insbesondere eine Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

7. Gewährleistung

1. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung der digimago GmbH. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich werbenden Charakter haben, stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.

2. Mangelhafte Montageanleitungen stellen nur dann einen Mangel dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage des Liefergegenstandes entgegenstehen.

3. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel sind zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte unverzüglich, spätestens eine Woche nach Übergabe des Liefergegenstands, förmlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Übergabe des Liefergegenstands förmlich anzuzeigen.

4. Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Mängelbeseitigung frachtfrei an den von der digimago GmbH benannten Bestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrügen werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten erstattet.

5. Die digimago GmbH ist berechtigt, Mängel an Liefergegenständen nach Wahl der digimago GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.

6. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.

7. Die digimago GmbH gewährt keine Garantien im Rechtssinne.

8. Soweit Schadenersatzansprüche des Kunden in Betracht kommen, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß 9.

 

8. Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung

1. Der Rücktritt des Kunden wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist und/oder die digimago GmbH diese nicht zu vertreten hat.

2. Der Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB ist nur zulässig, wenn der digimago GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und dem Kunden ein Festhalten am Vertrag und die Leistung durch die digimago GmbH nicht mehr zuzumuten ist.

3. Soweit Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung in Betracht kommen, gelten nachstehend die Haftungsbeschränkungen gemäß 9.

4. Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung verjähren ein Jahr nach Ablieferung des Liefergegenstands, soweit nicht aufgrund Gesetzes kürzere Verjährungsfristen gelten.

 

9. Haftungsbeschränkungen

1. Schadenersatzansprüche statt der Leistung können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde der digimago GmbH zuvor förmlich eine Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, verbunden mit der Androhung, nach Ablauf der Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, und diese Frist fruchtlos verstreicht. Erfüllungsansprüche des Kunden erlöschen mit Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens jedoch, wenn und sobald der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangt.

2. Schadenersatzansprüche statt der Leistung wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB können nur unter den Voraussetzungen des Rücktrittsrechts gemäß 8.2 geltend gemacht werden.

3. Soweit eine Schadenersatzhaftung von der digimago GmbH oder an dessen Stelle ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die digimago GmbH in Betracht kommt – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die digimago GmbH, wie folgt:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die digimago GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
b) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der Organe und leitenden Angestellten der digimago GmbH sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden,
c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumindest grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt, wie folgt: Der Schadenersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die digimago GmbH kannte oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war.
d) Ein etwaiger Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in Fällen gemäß vorstehend lit. c) ausgeschlossen, wenn und soweit die Aufwendungen nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und/oder bei Aufwendungen für weitere Geschäfte, die der Kunde im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zur digimago GmbH geschlossen hat.

4. Die persönliche Haftung der Organe und Angestellten der digimago GmbH, die als Erfüllungsgehilfen tätig werden, ist ausgeschlossen.

5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch, wenn und soweit digimago GmbH ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

6. Weitergehende Ansprüche gegen die digimago GmbH sind ausgeschlossen.

 

10. Formvorschriften

Für die Wahrung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Erfordernisses der förmlichen Mitteilung ist es erforderlich und genügend, wenn die betreffende Mitteilung schriftlich, per Telefax oder elektronisch übermittelt wird.

 

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz der digimago GmbH, Lohmar.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen – ist bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist der Sitz der digimago GmbH.
Die digimago GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

 

Februar 2011, digimago GmbH
Hiermit verlieren alle vorherigen AGB der digimago GmbH ihre Gültigkeit.